Gekündigt wegen Eigenbedarf? Die Begründung könnte vorgeschoben sein!

Eine Eigenbedarfskündigung des Mietverhältnisses ist eine beliebte Methode von Vermieter*innen, um unliebsame Mieter*innen aus der Wohnung zu kriegen. Doch welche Begründung steht in der Kündigung? Sollte die Begründung in der Kündigung noch so schlüssig sein, Widerspruch einlegen lohnt sich immer! Stellt sich zukünftig heraus, dass dein*e Vermieter*in den Eigenbedarf nur vorgeschoben hat oder diesen gar in mehreren Wohnungen als Grund benennt, steigen Deine Chancen! Plane mit Deiner Rechtsberatung für Dich etwas rauszuholen und z.B. entstandene Kosten zurückzufordern: Entschädigungszahlungen, eine neue Wohnung und vieles mehr sind denkbar!

Auch bei allen anderen Kündigungen ist es wichtig, deren Begründung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

Übrigens: Sollte es dazu kommen, dass du eine Auszugsfrist aus welchen Gründen auch immer verpasst, steht nicht am nächsten Morgen die Polizei vor der Tür. Für so einem Fall gibt es einen festgelegten rechtlichen Prozess und der dauert erstmal eine ganze Weile.

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