Ist dein Mietvertrag auch befristet? Das ist nur legal mit Begründung!

Es gibt nur drei zulässige Begründungen (Verwendungszwecke) für befristete Mietverträge! 

Eine dieser Begründungen muss im Mietvertrag stehen. Frühestens 4 Monate vor Ablauf der Befristung hast du einen Anspruch auf Auskunft gegenüber deinem*r Vermieter*in, er*sie ist verpflichtet dir innerhalb eines Monats mitzuteilen, ob die Begründung noch aktuell ist. Ohne zulässige Begründung muss dein Mietvertrag verlängert werden.

Hole dir Hilfe und bleibe in deiner Wohnung!

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