Ist deine Mieterhöhung zulässig?

Eine gültige Mieterhöhung muss festgelegte Kriterien erfüllen:

  • Es darf maximal die ortsübliche Vergleichsmiete gefordert werden
  • In Göttingen gilt außerdem die „Kappungsgrenze“, das heißt in 3 Jahren, darf deine Miete maximal um 15% erhöht werden.
  • Zwischen jeder Mieterhöhung müssen mindestens 12 Monate liegen.

Viele Mieterhöhungen sind nicht zulässig! Du hast eine Mieterhöhung erhalten? Jetzt hast du zwei Monate Zeit für eine gründliche Prüfung der Mieterhöhung! Wende dich an den Mieterverein und lass dir helfen:

https://www.mieterverein-goettingen.de/mietrecht/mietrecht-von-a-z

Weitere Infos:

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-20-mieterhoehungen-nach-%C2%A7558-bgb-berliner-mietspiegel-jahressperrfrist-vergleichsmiete-kappungsgrenze-zustimmungserfordernis.htm