Neuvermietung ist für Vermieter*innen lukrativer als Mieterhöhungen!

Für neu abgeschlossene Mietverträge gibt es kaum Grenzen für die Höhe der Miete, es gibt keine Kappungsgrenze wie bei einer Mieterhöhung. In Göttingen gilt allerdings die Mietpreisbremse. Das heisst, bei einem neuen Einzug darf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent nicht überschritten werden. Die*der Vermieter*in muss die Einhaltung schriftlich belegen. Fordere den Nachweis und prüfe ihn. Hol dir Hilfe.

Kostenlose Beratung beim AStA für Studierende:

https://asta.uni-goettingen.de/fuer-studierende/beratung/rechtsberatung/

weitere Infos:

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-169-die-mietpreisbremse-bei-wiedervermietung.htm