Schimmel, verstopfter Abfluss, defekte Heizung.. Wie funktioniert Mietminderung?

Erhebliche Mängel in der Wohnung, die du nicht selbst verursacht hast, muss der*die Vermieter*in unverzüglich beheben. Behebt er*sie diese nach deiner (schriftlichen!) Aufforderung nicht, kannst du selber die Miete kürzen, also weniger Miete zahlen bis das Problem behoben wurde. Hierfür brauchst du keine Genehmigung.

Was alles zu den Mängeln zählt, wie viel du die Miete kürzen kannst und alles weitere erfährst du hier:

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-12-wohnungsmaengel-was-der-mieter-dagegen-tun-kann-und-wann-die-miete-gemindert-werden-darf.htm

siehe auch: Wer muss sich kümmern?, Vermieter*in hält sich nicht an Absprachen