Was sind eigentlich Wohnungsmängel?

Ein Wohnungsmangel kommt häufig vor und ist immer der Fall wenn du deine Wohnung nicht mehr so – wie im Vertrag zugesichert – nutzen kannst.

Typische Mängel sind Feuchtigkeit, Schimmel, fehlerhafte Heizung, hellhörige Wohnung, eine schlecht schließende Wohnungstür oder sehr hohe Temperaturen im Sommer. Aber auch wenn du feststellst, dass die Wohnung viel kleiner ist als im Vertrag steht (mind.-10%), ist dies ein erheblicher Mangel.

Bei erheblichen Mängeln ist es ein gutes und rechtlich zulässiges Mittel, die Miete zu mindern bis der Mangel behoben wurde. In besonders schlimmen Fällen ist es erlaubt, fristlos zu kündigen. Bringe in Erfahrung ob dein*e Vermieter*in dich arglistig getäuscht hat und den Mangel bereits vor deinem Einzug kannte.

Lass dich zeitnah beraten!

Mehr hier: https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/wohnungsmaengel.html

Siehe auch: Mietminderung, wer muss sich kümmern?, Vermieter*innen haben Pflichten