Treppenhaus dunkel, Briefkasten kaputt, .. Wer muss sich kümmern?

Der*die Vermieter*in hat dir die Wohnung in einem gewissen Zustand zu überlassen und garantiert dir diesen Zustand (dafür zahlst du Miete). Dazu zählt auch der Rest des Gebäudes und auch das Grundstück drum herum. Das heißt, wenn etwas nicht mehr funktioniert oder mit der Zeit abgenutzt ist, muss der*die Vermieter*in dies ersetzen.

Das kann das hakende Türschloss sein, der verstopfte Abfluss, das kaum noch warm werdende Wasser, eine defekte Glühbirne im Treppenhaus oder der kaputte Briefkasten. Werden solche Mängel nicht behoben, steht dir das effektive Mittel der Mietminderung zur Verfügung.

Melde jeden Mangel unverzüglich schriftlich und setze deinem Vermieter eine Frist zur Instandsetzung.

https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-12-wohnungsmaengel-was-der-mieter-dagegen-tun-kann-und-wann-die-miete-gemindert-werden-darf.htm